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Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zur Verbringung von Schusswaffen und Munition erhalten haben, können Sie diese hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen