Logo Bayernportal

Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Wenn Sie bereits eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen und Munition besitzen und diese verlängern möchten, können Sie diese Verlängerung hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen